Rechtliches
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
Alle den Vertrag betreffenden Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.
Sämtliche Kunststoff- und Aluminiumelemente werden hergestellt nach unseren jeweils gültigen technischen Leistungsbeschreibungen. Änderungen, die der technischen Weiterentwicklung dienen, bleiben uns grundsätzlich vorbehalten. Dies trifft insbesondere bei technischen Veränderungen nach erstellten Prospekten und Zeichnungen zu. Die Lieferung erfolgt unter ausschließlicher Zugrundelegung unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Alle Preise sind in Euro (€) zzgl. der gültigen ges. MwSt. dargestellt.
Unsere Preise verstehen sich frachtfrei im Umkreis von 100 km von unserem Firmensitz (ausgenommen Mindermengenzuschlag, siehe § 2, Pkt. 3). Anlieferungen von mehr als 100 km von unserem Firmensitz werden mit 100 € berechnet. Maßgebend für die Preisberechnung sind unsere am Tag des Einganges der schriftlichen Bestätigung gültigen Preise der Lieferanten.
Grundlage der Preisfindung sind die jeweils gültigen Preislisten unserer Lieferanten. Die Preisfindung erfolgt innerhalb der jeweiligen Elementetypen entsprechend den vorgegebenen Rastermaßen. Aufpreise für vom Standard abweichende Profilkombinationen, Anschlussprofile, Dekore und Farbgestaltungen sowie sonstiges allgemeines Zubehör sind dem Elementetyp grundsätzlich hinzuzurechnen. Mehrteilige Elemente können aus einzelnen Typen zusammengesetzt werden. Von der Preisliste abweichende Produktausführungen verursachen Mehrkosten und sind daher in jedem Fall bei Ihrem Kundenberater anzufragen.
Mindermengen bis zu einem Warenwert von netto 1.000 € werden mit einem Zuschlag in Höhe von netto 25,00 € beaufschlagt.
Baustellenanlieferungen sind grundsätzlich möglich und auf der Bestellung mit genauer Adresse und Telefonnummer anzugeben. Spätere Angaben oder Änderungen führen zu Verschiebungen bereits angegebener Termine. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Baustelle zum avisierten Liefertermin mit genügend Personal zum Abladen besetzt ist.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Vertragsannahmeerklärung bedarf der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt ebenso für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
Vor Auslieferung der Ware muss die komplette Ware bezahlt werden (Vorkasse).
Bestellungen nehmen wir nur schriftlich entgegen. In den Aufträgen bzw. Bestellungen sind die zu liefernden Größen als Blendrahmen-Außenmaße (BAM) zzgl. ggf. Anschlussprofile, Rollladenaufsatzelemente etc. in mm anzugeben. Bei Sonderkonstruktionen ist grundsätzlich eine vollständig bemaßte, maßstabsgerechte Skizze der Bestellung beizufügen. Bei Elementskizzen grundsätzlich anzugeben sind:
Sollten diese Angaben fehlen, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass es sich um eine Zeichnung mit Ansicht von innen, mit Öffnungsart nach innen öffnend handelt. Alle Bestellmaße bitte in Millimeter angeben.
Der Besteller ist eigenverantwortlich für evtl. notwendige Angaben hinsichtlich Einbauhöhe, Windlast oder sonstige regionale Anforderungen. Da es sich bei allen Bestellungen um Maßanfertigungen handelt, sind die Elemente vom Umtausch ausgeschlossen.
Sollte das Aufmaßblatt durch unseren Mitarbeiter ausgefüllt werden, so ist er in diesem Falle Erfüllungsgehilfe des Fachhändlers. Für die Richtigkeit der Angaben in den Bestellungen bzw. für die Überprüfung der folgenden Auftragsbestätigung zeichnet der Fachhändler eigenverantwortlich.
Bei Bestellungen aufgrund bereits erfolgter Preisanfragen sind genaue Angaben (Nr. des Angebotes, Datum, Sachbearbeiter) erforderlich.
Bei jeder Bestellung erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung (i.d.R. nach 1–3 Arbeitstagen). Auftragsbestätigungen sind vom Kunden eingehend zu prüfen und schriftlich rückzubestätigen. Evtl. durch die Auftragsbearbeiter falsch bestätigte oder interpretierte Auftragsbestätigungen, die nicht bei der Freigabe beanstandet oder korrigiert wurden, berechtigen nicht zu Ersatzleistungen und die Ware ist abzunehmen. Erst mit der Freigabe der Aufträge beginnt die avisierte Lieferzeit.
Änderungen nach schriftlicher Freigabe der Auftragsbestätigung sind nicht mehr möglich. Danach besteht lediglich die Möglichkeit der Stornierung. Bei Stornierungen rückbestätigter Auftragsbestätigungen/Positionen werden folgende Aufwandserstattungen erhoben:
Eilaufträge
– Innerhalb von 1 Tag nach Rückbestätigung der AB: 100 % des Auftragswertes/Position. Die gefertigte Ware steht dem Kunden zur Verfügung.
Standardaufträge
– Innerhalb von 2 Tagen nach Rückbestätigung der AB: 30 % des Auftragswertes/Position
– Ab 3. Tag nach Rückbestätigung der AB: 100 % des Auftragswertes/Position.
Für die Richtigkeit von telefonischen Angaben und Aufträgen übernehmen wir keine Verantwortung. Für Reklamationen, die durch Nichtbeachtung entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Bei häufigen Änderungen der Aufträge behalten wir uns vor, ab der 2. Änderung eine Aufwandserstattung in Höhe von 30,00 € pro Änderung zu berechnen.
Der in der Auftragsbestätigung angegebene Liefertermin ist ein Plantermin, somit kein Fixtermin. Der konkrete Liefertermin wird Ihnen jeweils vor Auslieferung über die Versandankündigung mitgeteilt. Eine Lieferfrist beginnt erst dann, wenn sämtliche zur Durchführung erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stehen bzw. eine schriftliche Rückbestätigung unserer Auftragsbestätigung durch den Kunden vorliegt.
Evtl. notwendige Lieferterminänderungen berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadensersatz.
Vom Besteller vorgegebene Lieferwünsche bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Liefer- und Leistungsverzug aufgrund höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die von uns nicht zu vertreten sind, befreien uns für die Dauer Ihrer Auswirkung von unserer Leistungspflicht bzw. berechtigen uns im Hinblick auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, ganz oder teilweise von diesem zurückzutreten.
Unsere Elemente werden durch eigene Lkws oder Speditionen ausgeliefert. Die Lieferung ist auf Vollständigkeit, die Elemente und das Zubehör auf Glasbruch oder Kratzer etc. zu prüfen. Beanstandungen sind auf dem Lieferschein zu vermerken. Eine Bestätigung „Ware unter Vorbehalt angenommen" ist nach den allg. deutschen Spediteurbedingungen nicht rechtmäßig. Für nachträgliche Beanstandungen übernehmen wir keine Gewähr.
Alle Elemente werden i.d.R. in geschlossenen Fahrzeugen angeliefert. Der Laderaum dieser Fahrzeuge ist ca. 6,00 m lang und 2,45 m tief und ca. 2,70 m hoch. Die Transportgestelle aus Stahl sind kurzfristig für den Rücktransport am Firmensitz zur Verfügung zu stellen. Bei Nichtrückgabe sind wir berechtigt, Ihnen den Warenwert in Höhe von 576,00 € netto je Gestell zzgl. gesetzl. MwSt. zu berechnen.
Gefahrübergang: Wir tragen die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes. Sofern der Besteller mit der Abnahme in Verzug gerät, geht die Gefahr auf ihn über und er ist verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Der Besteller verpflichtet sich, Lieferungen auf erkennbare Mängel und Falschlieferungen hin sofort zu untersuchen und unverzüglich zu rügen. Mit dem Einbau von Erzeugnissen mit erkennbaren Mängeln oder Falschlieferungen erlischt jedes Gewährleistungsrecht.
Handelsübliche Toleranzen bedeuten keine Mangelhaftigkeit; insbesondere bei der Beurteilung von Riefen und Kratzern, Läufern, Tropfkanten, Lackaufkochungen, Schmutzeinschlüssen sowie Pickeln oder pockenartigen Erhebungen. Diese sind dann nicht als Mängel zu bewerten, sofern sie nur einzeln auftreten und bei normaler Beleuchtung ohne direktes Gegenlicht bei senkrechter Betrachtung auf einen Abstand von 3 Metern nicht mehr sichtbar sind.
Es gelten folgende Gewährleistungsfristen:
Wir sind von jeder Gewährleistungspflicht frei, sofern unsere Betriebs-, Montage- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Teile ausgewechselt werden.
Wir haben das Recht, unsere Gewährleistungsverpflichtung durch Nachbesserung in unseren Werkstätten oder am Verwendungsort bzw. durch Neu- oder Ersatzlieferungen zu erfüllen. Anerkannte Reklamationen werden nur in Bezug auf Materialeinsatz von uns erledigt. Sämtliche anfallenden Nebenkosten wie z.B. Montage, An- bzw. Abfahrt oder Konventionalstrafen werden nicht anerkannt.
Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen berechtigt den Käufer nicht, den Kaufpreis ganz oder teilweise zurückzuhalten. Oberflächenbeschädigungen, Glasbruch und sonstige offene Mängel werden im eingebauten Zustand nicht anerkannt.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, wegen Nichterfüllung aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss sowie aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, es liegt vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vor. Schadenersatzansprüche wegen einfacher Fahrlässigkeit bestehen nur dann, wenn ansonsten nach umfassender Würdigung der beiderseitigen Interessen im Einzelfall die unangemessene Benachteiligung des Bestellers festgestellt werden würde.
Es gelten ausschließlich die getroffenen Konditionsvereinbarungen lt. unserem Konditionsblatt. Diese Preisliste ist mit großer Sorgfalt erstellt worden, trotzdem können wir nicht für die Folgen haften, die aus eventuellen Druckfehlern entstehen können. Die Preislisten gelten bis auf Widerruf.
Rechnungen sind grundsätzlich 14 Tage nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Wir gewähren 3 % Skonto bei Vorkasse.
Unsere Mitarbeiter sowie sonstige Erfüllungsgehilfen haben keine Inkassovollmacht, so dass nicht mit befreiender Wirkung an sie gezahlt werden kann, es sei denn, sie legen eine entsprechende Inkassovollmacht vor.
Eine Aufrechnung durch den Besteller ist nur bei fälligen, unbestrittenen bzw. rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Bei laufender Geschäftsverbindung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderungen.
Die Verarbeitung dieser Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller i.S. des § 950 BGB, ohne uns insoweit zu verpflichten. Bei Pfändung und Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen, bei allen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Die Vertragsparteien vereinbaren die Geltung des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland.
Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten das für uns örtlich und sachlich zuständige Gericht. Dies gilt auch bei Urkunden- und Wechselprozessen.
Der verwendete Werkstoff ist PVC hart nach DIN 7748 PVC U. Im Profilinneren kann Recyclingmaterial eingesetzt werden. Die Oberfläche der weißen Profile ist glatt, die folierten Oberflächen sind profiliert oder glatt.
Die Fenster sind auf sichtbaren Seiten mit einer verwitterungsfähigen Folie beklebt. Diese muss sofort nach der Lieferung entfernt werden.
Der Lieferstandard für Fenster / Fenstertüren entspricht den Anforderungen der B2/A7. Höhere Anforderungen können auf Anfrage erfüllt werden.
Standardwärmeschutzglas ist Isolierglas UG 1.1 W/m²K (4/16/4) inkl. warme Kante (Farbe schwarz) im Fensterpreis inklusive der Verklebung der Isolierglasscheiben ist Lieferstandard.
Glas ist ein sehr leicht zu Bruch gehender Artikel. Wenn ein Fenster mit defekter Scheibe geliefert werden sollte, gewähren wir ausschließlich eine kostenfreie Nachlieferung der Scheibe. Die entstehenden Aufwendungen für die Montage gehen zu Ihren Lasten.
Für die vorgegebene Glasstatik bzw. den Einsatz von speziellen Glasaufbauten ist grundsätzlich der Besteller verantwortlich. Die Glasstatik ist abhängig vom Einsatz der Fenster/Türen in Bezug auf Höhe, Windlastzone, länderbezogene Flächen und baurechtliche Vorgaben. Im Übrigen wird auf die DIN 18008 verwiesen.
Abweichende Griffsitzhöhen sind auf Anfrage gegen einen Mehrpreis von 50,00 €/Flügel abzgl. Händlerrabatt zzgl. ges. MwSt. möglich. Serienmäßig: verdeckt liegender Einhand-DK-Beschlag, System GU inkl. Flügelheber und Fehlbedienungssperre; Basissicherheit mit Pilzkopfverriegelung und 2 Sicherheitsschließteilen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an der Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu ersetzen, die dem Geist und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht. Dasselbe gilt für etwaige Lücken im Vertrag.